Sanierung des Dachstuhls und des Daches

Ausgangslage

Im Jahre 2002 wurde von Bundesdenkmalamt ein statisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ergab, dass das Gebäude grundsätzlich in einem guten Zustand ist. Die Mauerrisse sind im Anbetracht des Alters nicht gefährlich. Doch ist eine Sanierung des Dachstuhls aus statischen Gründen notwendig

Gutachten von Dipl. Ing. Johann Zehetgruber

Der Dachstuhl des vierflügeligen Haupttraktes wurde als einfaches Sprengwerk ohne Bundtram ausgeführt. Der Zustand der Hölzer ist, von einigen Punkten mit latentem Feuchtigkeitseintritt abgesehen, als gut zu bezeichnen.

Der Dachstuhl hat aber in seiner ursprünglichen Form einen grundlegenden Konstruktions-fehler im Bereich der Fußpunkte. Die fehlende Zugverhängung desselben führte über die Jahrhunderte zu einer massiven Verschiebung der Auflager nach außen (Abb. 4). Diese Verschiebung der Balken beträgt teilweise mehr als 10 cm. (Abb. 3)

 

Wohl als Folge der fehlenden Zugverhängung des Dachstuhles kam es vor ca. 100 Jahren zum Abrutschen eines Abschnittes an der NW-Front. Dieser Bereich wurde mit einem neuen Stuhl, allerdings mit einer gänzlich anderen Konstruktion mit Kniestock versehen. Außerdem wurden im Laufe der Jahrzehnte immer wieder Ergänzungen und Verstärkungen zur Abstützung des Dachstuhles eingebaut. (Abb. 1+2)

Karl Kuefstein veranlasste in den 1960-er Jahren den generellen Einbau einer Verschließung durch Stahl-Zugstangen (Abb. 1), der diesen Mangel beseitigte. Allerdings sind die Stangen nicht korrosionsgeschützt und daher in diesem Milieu nicht als dauerhaft anzusehen. Sie sollen durch korrosionsgeschützte Stangen ersetzt werden (Abb. 7).

Weiters sollen die nachträglich ergänzten Streben und Stützen (Abb. 1+2) soweit wie möglich wieder entfernt werden, um eine gleichmäßige und konsequente Lastabtragung zu gewährleisten. Dadurch werden diverse Zwangsspannungen im Gebäude wieder beseitigt.

Mauerbank ist es durch permanente Durchfeuchtung zu massiver Zerstörung der Hölzer gekommen.

Auf Grund dieses Gutachtens wurde gemeinsam mit Bundesdenkmalamt und Fachleuten eine Methode zur Sanierung des historischen Dachstuhls (datiert 1585 und signiert siehe Abb. 5+6) und des Daches entwickelt, die den alten Dachstuhl und dessen Besonderheit erhalten sollen.

 

Aufteilung der Sanierung in mehrere Teilschritte ist statisch möglich, wobei aus Kostengründen eine Aufteilung in 8 Teiletappen geplant wurde. Dreieinhalb Etappen konnten bereits durchgeführt werden. (Abb. 7+8)

Erforderliche Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierungsarbeiten sollen in folgenden Arbeitsschritten vorgenommen werden:

  • Abnahme der Dachziegel und der Lattung. Dies soll möglichst symmetrisch erfolgen, um den Dachstuhl nicht einseitig zu belasten.
  • Entfernung der teilweise schon ausgemorschten Aufschieblinge.
  • Entfernung der alten Verhängung mit Torstahl.
  • Abschnittweise Einbau der neuen Mauerbank.
  • Seitliche Verstärkung des Sparrens sowie der Stützen mit liegenden Balken.
  • Aufsetzen des neuen Aufschieblings und Einbau der schrägen Laschen um das Einsickern von Dachwässern in die Mauerbank zu verhindern.
  • Einbau der Passbolzen bzw. Stabdübel beim Anschluss der bestehenden Streben an die Sparren bzw. an den Kehlbalken.
  • Ausbau aller späteren Dachstuhlergänzungen bzw. –Verstärkungen.
  • Einlattung und Aufbringung der Dachdeckung

     

  • Kostenaufstellung der einzelnen Etappen zur Dachsanierung

  •  

     

    Bereits durchgeführt werden konnten die auf dem Plan grün markierten Abschnitte:

     

    Abschnitt 1     West-Ecke    EURO    85.059,78

     

    Abschnitt 2    Süd-West-Front mit Vorturm    EURO    142.254,18

     

    Abschnitt 3    Süd-Ecke    EURO    90.678,61

     

    Abschnitt 8a    Halbe Nord-West-Front    EURO    49.345,72

     

    Abschnitt 4a    Halbe Süd-Ost Front     EURO    95.483,67

     

         Gesamtkosten    EURO    462.821,96

     

     

     

    Nun sollen die nächsten Etappen (am Plan rot markiert) angegangen werden.

     

    Die Kostenvoranschläge belaufen sich auf folgende Beträge:

     

    Abschnitt 4b    zweite Hälfte Süd-Ost-Front    EURO    109.618,86

     

    Abschnitt 8b    Zweite Hälfte Nord-West-Front    EURO    73.305,49

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